Zukunftsprogramm
Die Arbeiterkammern bieten künftig noch mehr Service & Leistungen für ihre Mitglieder! Entdecken Sie die neuen AK Extras in Ihrem Bundesland!
mehr erfahrenDas Parlament beschließt am 26. Februar 1920 das Gesetz über die Errichtung der Arbeiterkammern. Es geht aufwärts.
Arbeitslosengeld und Notstandsunterstützung werden als soziale Absicherung eingeführt. Lehrlinge bekommen eine Entschädigung und auch der Mieterschutz kommt.
Leider verschlechtert sich im Laufe der 1920er Jahre die wirtschaftliche Lage mehr und mehr. Inflation und Währungskrise führen zu einer steigenden Arbeitslosigkeit.
1931 gibt es ein erstes Sozialversicherungs-Volksbegehren, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abzusichern. Obwohl mehr als eine Million ÖsterreicherInnen unterschreiben, bleibt es erfolglos.
Alle demokratischen Einrichtungen werden mit Notverordnungen ausgeschaltet. Auch die AK.
Nach der Ausschaltung des Parlaments im Jahr 1933 gibt es keine AK-Wahlen mehr.
Mit 1. Jänner 1934 werden Regierungskommissäre eingesetzt und statt der Selbstverwaltung Verwaltungskommissionen ernannt.
Die Arbeiterkammern sind ab nun Geschäftsstellen der staatlich kontrollierten "Einheitsgewerkschaft". Die durchschnittliche Arbeitszeit zu dieser Zeit beträgt 48 Stunden bei einer 6- Tage Woche und einer Woche bezahlten Urlaub im Jahr.
Die Not im Land ist groß. Auch die Todesstrafe wird wieder eingeführt.
Gleich nach dem Einmarsch beginnen Repressionsmaßnahmen gegen die jüdische Bevölkerung und gegen politische GegnerInnen. Schon am 1. April werden viele ÖsterreicherInnen in das KZ Dachau verschleppt.
Unter ihnen befinden sich prominente Politiker der späteren Zweiten Republik wie Leopold Figl, Alfons Gorbach, Viktor Matejka, Franz Olah, Robert Danneberg und Friedrich Hillegeist.
Der stellvertretende Erste Sekretär der Arbeiterkammer, Franz Liefler, übernimmt noch am gleichen Tag kommissarisch die Leitung des Kammerbüros und „outet“ sich als „illegales“ NSDAP-Mitglied.
Die junge Demokratie setzt auf sozialen Frieden. Die Wirtschafts- und Sozialpartner werden in dieser Phase des Wiederaufbaus als speziell österreichisches Konfliktregelungsinstrument eingerichtet.
1946 wird das Arbeiterurlaubsgesetz eingeführt. Frauen und Witwen sind durch entsprechende Gesetze sozial abgesichert, auch Arbeitslose erhalten Unterstützung. Ab 1949 haben alle Familien Anspruch auf Kinderbeihilfe. Mit dem Mutterschutzgesetz und dem Karenzgeld werden die Rechte für die Beschäftigten noch weiter ausgebaut. Auch die Währungsreform gelingt.
Endlich geht es den Österreicherinnen und Österreichern besser.
Schrittweise wird die Arbeitszeit von 45 auf 40 Wochenstunden reduziert.
AK und ÖGB definieren die Erreichung und Sicherung der Vollbeschäftigung als zentrales Ziel.
AK und ÖGB sorgen für Mitbestimmung und Demokratie im Betrieb: durch Sozialpartnerschaft, Betriebsräte und Jugendvertrauenspersonen.
Beschäftigte sind auch bei Krankheit und im Urlaub durch Entgeltfortzahlung abgesichert. Trotz Vollbeschäftigung gibt es für die Arbeiterkammer und den ÖGB viel zu tun.
Mit dem Gleichbehandlungsgesetz setzen AK und ÖGB den Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" um.
1992 erleichtert die Lehrlingsfreifahrt vielen jungen Beschäftigten die Ausbildung. 1993 ermöglicht das siebenstufige Pflegegeld tausenden Menschen einen Lebensabend in Würde zu verbringen.
Mit der Aktion Fairness 1995 wird die Forderung nach dem schrittweisen Abbau von Schlechterstellungen von ArbeiterInnen gegenüber Angestellten aufgestellt.
Mit dem AK Gesetz von 1992 vertritt die Arbeiterkammer ihre Mitglieder auch vor dem Arbeits- und Sozialgericht. Sie führt den Rechtsschutz ein. Seit dieser Zeit bleiben auch Arbeitslose und Karenzierte bei ihrer AK Mitglied und erhalten volle Leistung.
Jedoch: die Stimmen gegen die AK mehren sich.