Gerechtigkeit ist gekommen, um zu bleiben.

  1.  100 Jahre Gerechtigkeit

  2.  Geschichte und Erfolg

  3.  Die Stimme der Gerechtigkeit

  4.  Mehr über die Arbeiterkammer
Gesicht

100 Jahre Arbeiterkammer

100 Jahre Gerechtigkeit

Die Arbeiterkammer setzt sich seit 100 Jahren für die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein. Sie steht für soziale Gerechtigkeit in Österreich. Damals. Heute. #FÜRIMMER.
  1.  100 Jahre Gerechtigkeit

  2.  Geschichte und Erfolg

  3.  Die Stimme der Gerechtigkeit

  4.  Mehr über die Arbeiterkammer
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Gerechtigkeit in der jungen Republik

Das Parlament beschließt am 26. Februar 1920 das Gesetz über die Errichtung der Arbeiterkammern. Es geht aufwärts.

Arbeiterinnen in einer Fabrik
Der erste Vorstand der AK Wien, 1920.

Arbeitslosengeld und Notstandsunterstützung werden als soziale Absicherung eingeführt. Lehrlinge bekommen eine Entschädigung und auch der Mieterschutz kommt. 

Leider verschlechtert sich im Laufe der 1920er Jahre die wirtschaftliche Lage mehr und mehr. Inflation und Währungskrise führen zu einer steigenden Arbeitslosigkeit. 

1931 gibt es ein erstes Sozialversicherungs-Volksbegehren, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abzusichern. Obwohl mehr als eine Million ÖsterreicherInnen unterschreiben, bleibt es erfolglos.

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Die Gerechtigkeit steht unter Beschuss

Die Arbeitslosigkeit erreicht ihren Höchststand: Es gibt 600.000 Arbeitslose in Österreich. Nur rund 65 % von Ihnen erhalten eine Arbeitslosenunterstützung. Der Rest ist ausgesteuert.

Alle demokratischen Einrichtungen werden mit Notverordnungen ausgeschaltet. Auch die AK. 

Nach der Ausschaltung des Parlaments im Jahr 1933 gibt es keine AK-Wahlen mehr. 

Mit 1. Jänner 1934 werden Regierungskommissäre eingesetzt und statt der Selbstverwaltung Verwaltungskommissionen ernannt. 

Die Arbeiterkammern sind ab nun Geschäftsstellen der staatlich kontrollierten "Einheitsgewerkschaft". Die durchschnittliche Arbeitszeit zu dieser Zeit beträgt 48 Stunden bei einer 6- Tage Woche und einer Woche bezahlten Urlaub im Jahr.

Die Not im Land ist groß. Auch die Todesstrafe wird wieder eingeführt. 

Am Heldenplatz jubelt eine riesige Menschenmasse über den Anschluss.
Deutsche Truppen marschieren in Österreich ein.
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Die dunkelste Stunde der Gerechtigkeit

12. März 1938: Die Deutsche Wehrmacht marschiert in Österreich unter dem Jubel zahlloser ÖsterreicherInnen ein. 

Gleich nach dem Einmarsch beginnen Repressionsmaßnahmen gegen die jüdische Bevölkerung und gegen politische GegnerInnen. Schon am 1. April werden viele ÖsterreicherInnen in das KZ Dachau verschleppt. 

Unter ihnen befinden sich prominente Politiker der späteren Zweiten Republik wie Leopold Figl, Alfons Gorbach, Viktor Matejka, Franz Olah, Robert Danneberg und Friedrich Hillegeist.

Der stellvertretende Erste Sekretär der Arbeiterkammer, Franz Liefler, übernimmt noch am gleichen Tag kommissarisch die Leitung des Kammerbüros und „outet“ sich als „illegales“ NSDAP-Mitglied.

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Wiederaufbau und Geburtsstunde der Sozialpartnerschaft

Schon Mitte 1945 wird die Arbeiterkammer wieder gegründet und stellt die Weichen für die Einführung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes zehn Jahre später. Noch geht es den Menschen schlecht. 
Große Not herrscht in Österreich. Ohne ausländische Hilfe können die Menschen nicht überleben. Es fehlt an allem.
Lebensmittel sind rationiert. Vor allem Frauen, die mit der Rückkehr der Männer aus dem Krieg vom Arbeitsmarkt verdrängt werden, stehen stundenlang vor Ausgabestellen an. Kleidung und Schuhe sind rar und kostbar. CARE-Pakete tragen zum Überleben bei.
1945 - Nahrungmittel werden an die Bevölkerung verteilt
Erdäpfel für Wien, 1945

Die junge Demokratie setzt auf sozialen Frieden. Die Wirtschafts- und Sozialpartner werden in dieser Phase des Wiederaufbaus als speziell österreichisches Konfliktregelungsinstrument eingerichtet.

1946 wird das Arbeiterurlaubsgesetz eingeführt. Frauen und Witwen sind durch entsprechende Gesetze sozial abgesichert, auch Arbeitslose erhalten Unterstützung. Ab 1949 haben alle Familien Anspruch auf Kinderbeihilfe. Mit dem Mutterschutzgesetz und dem Karenzgeld werden die Rechte für die Beschäftigten noch weiter ausgebaut. Auch die Währungsreform gelingt.
Endlich geht es den Österreicherinnen und Österreichern besser.

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Gerechtigkeit erkämpft faire Arbeitszeiten

26. September 1969: Die Verhandlungen über die schrittweise Einführung der 40-Stunden-Woche sind abgeschlossen. 

Schrittweise wird die Arbeitszeit von 45 auf 40 Wochenstunden reduziert. 

AK und ÖGB definieren die Erreichung und Sicherung der Vollbeschäftigung als zentrales Ziel.

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Gerechtigkeit will Mit­bestimmung

AK und ÖGB sorgen für Mitbestimmung und Demokratie im Betrieb: durch Sozialpartnerschaft, Betriebsräte und Jugend­vertrauens­personen.  

Beschäftigte sind auch bei Krankheit und im Urlaub durch Entgeltfortzahlung abgesichert. Trotz Vollbeschäftigung gibt es für die Arbeiterkammer und den ÖGB viel zu tun.

In den 70er Jahren entdeckt Familie Österreicher den Strandurlaub.


1975 - Bau des Malta - Speicherkraftwerks


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Gerechtigkeit will gleiches Geld für gleiche Arbeit

Mit dem Gleichbehandlungsgesetz setzen AK und ÖGB den Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" um. 

Die Beschäftigten kurbeln den Wirtschaftsmotor an, die Wirtschaft blüht auf. Arbeiterkammer und ÖGB setzen die fünfte Urlaubswoche durch
Wien setzt auf öffentliche Bauaufträge.
U1-Station Stephansplatz
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Gerechtigkeit heißt gemeinsam Verantwortung tragen

Die Arbeiterkammern setzen die Väterkarenz und damit eine fairere Verteilung der Arbeit innerhalb der Familie durch.

1992 erleichtert die Lehrlingsfreifahrt vielen jungen Beschäftigten die Ausbildung. 1993 ermöglicht das siebenstufige Pflegegeld tausenden Menschen einen Lebensabend in Würde zu verbringen. 

Mit der Aktion Fairness 1995 wird die Forderung nach dem schrittweisen Abbau von Schlechterstellungen von ArbeiterInnen gegenüber Angestellten aufgestellt. 

Mit dem AK Gesetz von 1992 vertritt die Arbeiterkammer ihre Mitglieder auch vor dem Arbeits- und Sozialgericht. Sie führt den Rechtsschutz ein. Seit dieser Zeit bleiben auch Arbeitslose und Karenzierte bei ihrer AK Mitglied und erhalten volle Leistung. 

Jedoch: die Stimmen gegen die AK mehren sich. 

Die Beschäftigten in Österreich lassen sich ihre Interessenvertretung nicht wegnehmen.
Mehr als 90 Prozent der AK Mitglieder votieren bei der Urabstimmung für ihre gesetzliche Interessenvertretung. Das zeigt auch die hohe Wahlbeteiligung von über 67 Prozent. 
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Gerechtigkeit kämpft weiter

Die Arbeiterkammer berät jährlich mehr als zwei Millionen Menschen und holt durch Interventionen bei ArbeitgeberInnen oder vor Gericht rund 530 Millionen Euro zurück. Beratungen, Service & Co. kommen jährlich auch rund 768.000 Personen zugute, die zwar AK-Mitglieder, aber von der Beitragsleistung befreit sind.

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